Sozialversicherungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
In Luzern bieten wir Ihnen folgende Lehrgänge an:
Sozialversicherungsfachmann/-fachfrau
mit eidg. Fachausweis 2012-2014
Kurscode: LSOZ/1214-A
- Beginn: 16.10.2012
- Jeweils Dienstag, 18.00-20.45 Uhr/ 4. Semester: zusätzlich
Samstagvormittag,
8.30-12.00 Uhr
(für die Anmeldung obigen Link anklicken)
Sozialversicherungsfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis 2012-2014
Kurscode: LSOZ/1214-B
- Beginn: 17.10.2012
- Jeweils Mittwoch, 18.00-20.45 Uhr/ 4. Semester: zusätzlich
Samstagvormittag,
8.30-12.00 Uhr
(für die Anmeldung obigen Link anklicken)
Infos/Beratung
Vito Pandolfo
Lehrgangsleiter
Tel. 058 277 24 74
E-Mail: vitopandolfo@swissonline.ch
Zulassung zur Prüfung
Anliegen und weitere Informationen über die eigene Zulassung können an das Sekretariat der Prüfungskommission gestellt werden (Tel. 033 243 31 71 oder info@feas.ch).
Administrative Organisation:
Kaufmännischer Verband Luzern
Frankenstrasse 4
6003 Luzern
Tel. 041 210 20 44
Ziel/Zielgruppe
Diese eidg. Berufsprüfung bietet Gelegenheit, einen anerkannten Leistungsausweis
über die theoretischen und praktischen Fähigkeiten im Sozialversicherungsbereich
zu erwerben. Nach Bestehen der Prüfung sind Sie berechtigt, den geschützten
Titel Sozialversicherungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis zu führen.
Inhalt
- Soziale Sicherheit (Struktur, Geschichte, volkswirtschaftliche und rechtliche Aspekte)
- Die 10 Sozialversicherungen der Schweiz (AHV, IV, EL, ALV, BV, KV, UV, MV, EO und FZ)
- Soziale Fürsorge
- Privatversicherungen
Dauer
4 Semester berufsbegleitend (total ca. 315 Lektionen)
Voraussetzungen
Zur Berufsprüfung wird gemäss Prüfungsordnung Art. 3.3.
vom Mai 2006 zugelassen (Auszug)
- Wer das eidg. Fähigkeitszeugnis eines kaufmännischen Berufes mit
mindestens dreijähriger Lehre, das Diplom einer vom Bund anerkannten
Handelsschule, ein Maturitätszeugnis oder einen Universitätsabschluss
und nach Abschluss bis zum Prüfungsbeginn eine mindestens 4-jährige
Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweisen kann.
oder
- Wer das eidg. Fähigkeitszeugnis einer zweijährigen Bürolehre,
das eidg. Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen
Lehre oder einen gleichwertigen Ausweis und nach Abschluss bis zum Prüfungsbeginn
eine mindestens 6-jährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich
nachweisen kann.
Prüfung
Die Berufsprüfung findet in der Regel jeden Herbst statt und wird
gesamtschweizerisch von der Prüfungskommission gemäss dem vom
BBT genehmigten Prüfungsreglement durchgeführt.
Abschluss/Titel
Sozialversicherungsfachmann/Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis.
Kursleistungen/Kosten
Ganzer Lehrgang Fr. 4'950.- (KV- und/oder SVS-Einzel-Mitglieder), alle
übrigen Teilnehmer Fr. 5'350.- (Stand 2011).
Darin enthalten ist der 1. Jahresmitgliederbeitrag des Schweiz. Verbandes der Sozialversicherungs-Fachleute, Region Zentralschweiz für das Jahr 2011.
Die Kurskosten wird in zwei Raten in Rechnung gestellt.
Zuzüglich
Auslagen für Lehrmittel von ca. Fr. 500.- für den ganzen Lehrgang
(Stand 2011)
Externe Prüfungsgebühr
(eidg. Berufsprüfung): Fr. 2'000.- (Stand 2011)
Prüfungsordnung
vom 12.5.2006 (Gültig ab 1.1.2007)
Liste der erlaubten Hilfsmittel an der Berufsprüfung
Wegleitung (2011) zur Berufsprüfung